Transparenzhinweis
Hinweise zum Sächsischen Transparenzgesetz.
Sächsisches Transparenzgesetz
Das Sächsische Transparenzgesetz (SächsTranspG) ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Es regelt den Zugang zu Informationen bei transparenzpflichtigen Stellen und die Veröffentlichung bestimmter Informationen.
Bildungseinrichtungen
Für Schulen und sonstige Bildungseinrichtungen bestimmt § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 SächsTranspG eine Transparenzpflicht, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.
Landkreis als Träger
Gemeinden, Landkreise und Gemeindeverbände sind nach § 4 Abs. 2 SächsTranspG transparenzpflichtig, soweit sich die jeweilige Körperschaft durch Satzung dazu verpflichtet. Weitergehende Informations- und Veröffentlichungspflichten des Landkreises bleiben unberührt.
Kontakt
Fragen zum Internetangebot des MPZ richten Sie bitte an kontakt@mpz-pirna.de. Informationen des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge finden Sie auf dessen offiziellem Internetauftritt.
Stand: 24.09.2026.
